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Bedingungen

Für das Bergen und Abschleppen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und Anhängern, das Verwahren

der Ladungen sowie die Gewährung von Pannenhilfe

I. Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt den Auftrag unter Zugrundelegung deutschen

Rechts durch Unterzeichnung eines Auftragsscheines, es sei denn, die

Umstände des Einzelfalles machen dies unmöglich. Auf dem

Auftragsschein sind die Bedingungen aufgeführt, die für die Berechnung

des Auftrags maßgeblich sind. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist er

über sein Widerrufsrecht zu belehren. Dieser hat sein ausdrückliches

Einverständnis zu erklären, wenn der Auftragnehmer vor Ende der

Widerrufsfrist mit der Auftragsdurchführung beginnt. Mit der

vollständigen Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.

Dem Auftraggeber ist eine Durchschrift des Auftragsscheins

auszuhändigen und Einblick in die Preisliste zu gewähren.

II. Durchführung des Auftrags

1. Der Auftraggeber hat alle Fragen des Auftragnehmers bzw. dessen

Beauftragten nach den für die Durchführung des Auftrags wichtigen

Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus

auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen.

Der Auftragnehmer hat den Auftrag nach den Regeln der modernen

Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepptechnik schnellstens unter Einsatz

der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Einsatzfahrzeugen

und Geräte auf für den Auftraggeber kostengünstigstem Wege auszuführen.

2. Hat der Auftraggeber keinen Ort bestimmt, an den sein Fahrzeug verbracht

werden soll, so hat der Auftragnehmer das Auftragsobjekt auf seinem

Betriebsgelände zu verwahren oder auf einem dem Unfall oder Pannenort

nahegelegenen Gelände einem zuverlässigen Dritten in Verwahrung zu

geben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die Kosten der Verwahrung zu

tragen und im Übrigen unverzüglich Anordnung über den weiteren

Verbleib des Fahrzeugs zu treffen.

3. Wird das Auftragsobjekt auf Weisung des Auftraggebers zum

Betriebsgelände des Auftragnehmers gebracht, aber nicht bestimmt, ob dort

ein Abstellplatz gemietet wird oder der Auftragsgegenstand in Verwahrung

zu nehmen ist, so verwahrt der Auftragnehmer den Auftragsgegenstand auf

Kosten des Auftraggebers.

4. Kann ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil das

Auftragsobjekt bereits auf andere Weise entfernt wurde, so hat der

Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.

Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nicht

ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer das volle Entgelt zu.

III. Berechnung des Auftragsentgelts

1. Das Auftragsentgelt wird anhand der dem Auftrag zugrunde gelegten

Preisliste und unter genauer Angabe etwaiger Sonderleistungen berechnet.

Abweichungen von den Preislisten sind nur bei Vorliegen einer

Sondervereinbarung wirksam.

2. Die Einsatzzeit beginnt, wenn das eingesetzte Einsatzfahrzeug die

Betriebsstätte des Auftragnehmers mit dem Ziel der unmittelbaren

Erledigung des Auftrags verlässt. Sie endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das

Fahrzeug wieder für den nächsten Einsatz an der Betriebsstätte bereit ist.

Die Einsatzzeit wird nach Zeitstunden abgerechnet. Die erste Einsatzstunde

wird voll bezahlt. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird als volle

halbe Stunde abgerechnet.

3. Im Falle nicht im Einzelnen geregelter Auftragsentgelte gelten die Preise,

die in der letzten erhobenen Preis- und Strukturumfrage des Verbandes der

Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA) als branchenüblich

ermittelt wurden.

IV. Zahlung

1. Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrags und nach Vorlage

einer Rechnung, in der die einzelnen Leistungen angegeben sind, zur

Zahlung fällig. Der Unternehmer ist berechtigt, einen angemessenen

Teilbetrag als Anzahlung zu verlangen. Bei ausländischen Fahrzeugen ist er

berechtigt, die Vorauszahlung des Werklohns zu verlangen.

2. Zahlungen sind grundsätzlich in bar oder durch ein vereinbartes

Zahlungsmittel zu leisten.

3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,

die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Dem Unternehmer steht ab Fälligkeit ein Zins von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz der EZB Verbrauchern gegenüber und gewerblichen

Kunden gegenüber gem. § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten

über dem Basiszins der EZB zu.

V. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag oder

einer damit zusammenhängenden Verwahrung des Auftragsgegenstandes

ein vereinbartes Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB zu.

Wird das fällige Auftragsentgelt bei Erreichen des angewiesenen

Bestimmungsortes nicht bezahlt, ist der Auftragnehmer aufgrund seines

Pfandrechts berechtigt, den Auftragsgegenstand auf Kosten des

Auftraggebers zu einem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren.

2. Befindet sich der Auftraggeber länger als einen Kalendermonat mit der

Zahlung des Auftragsentgelts oder von Verwahrungskosten in Verzug, ist

der Auftragnehmer zum Pfandverkauf berechtigt. Will er von diesem Recht

Gebrauch machen, genügt für die Pfandverkaufsandrohung eine per

Einschreiben versandte Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer

bekannte Anschrift des Auftraggebers, soweit eine etwa neue Anschrift

durch Auskunft des Einwohnermeldeamtes nicht festgestellt werden kann.

3. Außerdem steht dem Unternehmer für den Fall, dass das fällige

Arbeitsentgelt bei Erreichen des angewiesenen Bestimmungsortes nicht

bezahlt oder das Entgelt für die Verwahrung des Auftragsgegenstandes

nicht bezahlt wird, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu.

Macht der Unternehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so

sind auch die weiteren Kosten von Unterstellung und Verwahrung zu

zahlen.

VI. Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber auf Ersatz eines ihm bei der

Durchführung des Auftrags zugefügten Schadens, es sei denn, der Schaden

beruht auf Umständen, die der Auftragnehmer bzw. sein Beauftragter trotz

Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte. Die

Haftung beschränkt sich – ausgenommen in den Fällen von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit – pro Schadensereignis auf einen Höchstbetrag von

insgesamt € 500.000,–. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach

den Vorschriften über das Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB), soweit diese

AGB nicht ein anderes vorsehen.

2. Für den Fall einer Haftung des Auftragnehmers nach den §§ 407 ff. HGB

ist diese begrenzt auf einen Höchstbetrag von zwei Sonderziehungsrechten

(SZR) je Kilogramm des beschädigten oder verlorenen Gutes. Soweit der

Auftragnehmer für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist

entstehen, haftet, ist die Haftung auf den einfachen Betrag der Fracht

begrenzt; dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist. Für Sach-

und Personenschäden, die nicht durch Verlust bzw. Beschädigung des

Frachtgutes oder Überschreitung der Lieferfrist entstehen, haftet der

Auftragnehmer nicht; dies gilt nicht, soweit solche Schäden vorsätzlich

oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer, seine Leute oder die

Personen, derer er sich bei der Durchführung des Auftrags bedient,

herbeigeführt worden sind.

3. Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste von

Auftragsobjekten und -gegenständen, die sich in seiner Obhut befinden,

unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen ist der

Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste für die der Auftragnehmer

aufzukommen hat, ihm unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.

4. Ist zur Erreichung des Auftragserfolges die Verursachung eines dem

Auftragserfolgs angemessener Schaden am Auftragsgegenstand oder an

Rechtsgütern Dritter notwendig, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer

von diesbezüglicher Schadensersatzpflicht frei.

Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn der Schaden nicht

oder nur durch Aufwendung unverhältnismäßiger Mittel und Kosten

vermeidbar wäre.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag ist Erfüllungsort und

ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Bei Verträgen

mit Verbrauchern gilt der gesetzlich festgelegte Gerichtsstand.

Allgemeines – Geltungsbereich
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Der Käufer erklärt sich durch das Aufrufen der Website der Verkäuferin oder Kauf in Ihrem Hausshop mit nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkäuferin einverstanden Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Änderung der vereinbarten Schriftform. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vertragsabschluss, Preis
Sämtliche Angebote der Verkäuferin auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Soweit nicht anders vereinbart und keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit Auftrags-bestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verkäuferin den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragsschluss (Auftragsbestätigung der Bestellung) erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer der Verkäuferin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Lieferanten der Verkäuferin. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich innerhalb 1 Woche informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher (§ 13 BGB) die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

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